Allgemeine GeschäftsbedingungenGeltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Teilnahmebedingungen für Angebote der Generationen Akademie Rheinland e.V. (GAR). Sie unterscheiden die originären Angebote der GAR (Teil A) und die Angebote der Mitglieder, die über das GAR-Portal veröffentlicht werden (Teil B) sowie einen allgemeinen Teil C.
Teil A – Kooperationsangebote der GAR
Die offen ausgeschriebenen Kooperationsangebote der GAR sind in aller Regel mehrmonatige bzw. mehrjährige Qualifizierungen mit Zertifikatsabschluss.
1.Anmeldung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine verbindliche Anmeldebestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist eine Qualifizierung ausgebucht, werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt und auf Wunsch zum nächstmöglichen Termin berücksichtigt.
Mit der Einladung durch die GAR erhalten die Teilnehmer einen verbindlichen Weiterbildungs-vertrag.
2.Durchführung/Programmänderungen
Die Veranstaltungen werden entsprechend der Kursbeschreibungen durchgeführt. Die GAR behält sich vor, einzelne Qualifizierungsinhalte in zumutbarem Umfang auch ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Qualifizierung nicht berührt wird. Dies kann zum Beispiel Änderungen im Unterrichts- und Terminplan und den Wechsel von Dozenten betreffen. Dabei behält sich die GAR ggf. erforderliche Termin- und Ortsveränderungen vor.
3.Teilnahme/Zertifikate
Die Lehrgangsgebühren sind Endpreise und sind jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwert-steuer ausgeschrieben. Die Gebühren sind vor Qualifizierungsbeginn fällig. Die Teilnahme am Lehrgang ist abhängig vom rechtzeitigen Zahlungseingang.
Bei allen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer nach Beendigung Teilnahmebescheinigungen.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung bei Zertifikatskursen erhalten die Teilnehmer ein qualifiziertes Zertifikat der GAR und des entsprechenden Kooperationspartners.
4.Zahlung
Mit der verbindlichen Anmeldebestätigung bzw. der Einladung durch die GAR erhalten die Teilnehmer die Zahlungsaufforderung. Die Zahlung wird monatlich per Einzugsermächtigung eingeholt oder sie erfolgt semesterweise. Genaueres regeln die Weiterbildungsverträge.
5.Stornierung und Kündigung
Die Storno- und Kündigungserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.
Nach Beginn des Fortbildungskurses ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen bzw. bei Zertifikatskursen jeweils zum Ende eines Semesters möglich. Die Teilnehmerbeiträge für das laufende Modul bzw. das laufende Semester werden nicht erstattet. Evtl. gewährte Vorzugspreise werden dann entsprechend nachberechnet.
Bei Nichtteilnahme sind 50 % der Gebühr zu entrichten.
Bei Kündigungen vor Qualifizierungsbeginn werden pauschal 50,- € als Gebühr erhoben.
Maßgebend für die genannten Zeitpunkte und Fristen ist das Datum des Poststempels. Erfolgt die Kündigung per E-Mail, so ist das Datum des nächsten Arbeitstages maßgebend.
Hiervon unberührt bleibt für beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Gebühren entfallen, wenn von den Teilnehmern entsprechende Ersatzteilnehmer gestellt werden.
6.Absage des Lehrgangs
Die GAR behält sich vor - z.B. bei Ausfall des Dozenten, aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die nicht von der GAR zu vertreten sind - den Lehrgang zu verschieben bzw. abzusagen.
Im Falle einer Absage bemüht sich die GAR um Alternativen. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden auf Anforderung erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche von Teilnehmern bestehen nicht.
7.Prüfungen
Die GAR erbringt die Leistung auf dienstvertraglicher Grundlage. Ihr obliegt nicht die Herbeiführung eines bestimmten Leistungserfolges. Dies gilt insbesondere für das Bestehen von entsprechenden Abschlussprüfungen.
Teil B – Angebote der GAR-Mitglieder
Angebote von GAR-Mitgliedsorganisationen stehen in der organisatorischen und rechtlichen Verantwortung des Anbieters. Für sie gelten die jeweiligen AGB des Anbieters.
Bei diesen Veranstaltungen tritt die GAR lediglich als Makler auf.
1.Anmeldung
Nach Eingang der Anmeldung wird diese direkt an die durchführende Einrichtung weiter geleitet. Von dort erfolgen Anmeldebestätigung und aller weiterer Schriftverkehr.
2.Durchführung/Programmänderungen
Die durchführende GAR-Mitgliedsorganisation ist für die Durchführung der Veranstaltung entsprechend der Ausschreibung verantwortlich. Es gelten die jeweiligen AGB des Anbieters.
3.Teilnahme/Zertifikate
Die Lehrgangsgebühren sind die auf der Website www.g-a-r.de veröffentlichten Endpreise und sind jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgeschrieben.
Bei allen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer nach Beendigung Teilnahmebescheinigungen.
4.Zahlung
Sämtliche Zahlungsmodalitäten werden in den AGB des Anbieters geregelt.
5.Stornierung und Kündigung
Es gelten die jeweiligen AGB des Anbieters.
6.Absage des Lehrgangs
Es gelten die jeweiligen AGB des Anbieters.
7.Prüfungen
Es gelten die jeweiligen AGB des Anbieters.
Teil C – Allgemeiner Teil
1.Copyright
Sämtliche Teilnehmerunterlagen sowie die verwendeten Materialien unterliegen dem Urheberrecht der GAR bzw. ihren Mitgliedern und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder bearbeitet werden.
2.Gewährleistung und Haftung
Schadensersatzansprüche gegen die GAR sind dem Grunde nach ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der GAR bzw. deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Hiernach nicht ausgeschlossene Ersatzansprüche sowie Ansprüche wegen nicht vorsätzlicher Verletzung vertragswesentlicher Pflicht sind der Höhe nach auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
3.Allgemeine Bestimmungen
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der GAR und den Teilnehmern gilt ausschließlich deutsches Recht. Falls der Vertragspartner Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der GAR und dem Teilnehmer der Sitz der GAR; die GAR ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
4.Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
5.Sonstiges
Zu allen Seminaren sind gleichermaßen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf eine gesonderte sprachliche Unterscheidung verzichtet.
(Stand: 16.10.2009)