Fortbildung
Motopäden/innen sind im Bereich Prävention, Behandlung und Rehabilitation tätig.
Sie arbeiten mit Menschen aller Altersstufen - schwerpunktmäßig mit Kindern -, die Einschränkungen in ihrer Wahrnehmungs- und/oder ihrer Bewegungsfunktion unterliegen.
1. Berufsausbildung
Die berufsbegleitende Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre. Der Ausbildungsbeginn richtet sich nach der Ferienordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie führen nach dem Examen den Titel "Staatlich anerkannte Motopädin" bzw. "Staatlich anerkannter Motopäde".
2. Ausbildungsinhalte
Die wichtigsten Aufgabenbereiche sind
3. Fachgebiete
Neben umfangreichem theoretischem und fachpraktischem Unterricht gehören praktische Erfahrungen in Form eines mehrstündigen Praktikums, welches gleichzeitig eigene angeleitete motopädagogische Praxisstunden beinhaltet, zur Ausbildung.
4. Berufsfelder
Da in den letzten Jahren das Gesundheitsbewußtsein in der Bevölkerung, aber auch die Förderungsbedürftigkeit, vor allem im Vorschul- und Seniorenbereich, gestiegen ist, werden immer mehr Stellen für Motopäd/innen geschaffen. Selbstverständlich können die erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten aus dem Bereich der Motopädie auch in den bisherigen Arbeitsbereich eingebracht werden, was z.B. in Kindertagesstätten und Grundschulen ganz besonders sinnvoll ist.
Berufsmöglichkeiten, die Kenntnisse individuell anzuwenden bieten sich in:
5. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied im Deutschen Berufsverband der Motopäd/Innen / Mototherapeut/Innen DBM e.V.
Auf dessen Website finden Sie weitere Informationen: www.motopaedie-verband.de.
Eine Übersicht über unsere Mitgliedschaften in Verbänden finden Sie hier.
eine abgeschlossene Fachausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen, eine psychomotorische, sportliche, rhythmische oder tänzerische Qualifikation, Abschluss als staatlich geprüfte/r Gymnastiklehrer/in, Lehrer/innen (Sport/Gymnastik), eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
31.08.10 - 09.07.12
Weber-Schule
Emanuel-Leutze-Str. 8 Aureum
40547 Düsseldorf
87% Ihrer Ausbildung zahlt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Der zur Finanzierung der Ausbildung fehlende Betrag wird über den Förderbeitrag entrichtet dies entspricht einem Betrag von 80,- € / Monat.